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Griechische Steuernummer beantragen

Bekommen Deutsche ohne Wohnsitz in Griechenland eine griechische Steueridentifikationsnummer?

(Die Steueridentifikationsnummer oder Steuernummer AFM ist das wichtigste Dokument überhaupt und sie wird praktisch überall benötigt)

Auch Ausländer, die keinen Wohnsitz in Griechenland haben, können eine griechische Steueridentifikationsnummer (ΑΦΜ / AFM) erhalten. Ein Wohnsitz in Griechenland ist dafür nicht erforderlich. Nach den aktuellen Regeln der griechischen Steuerbehörde AADE kann das Verfahren sogar weitgehend online aus dem Ausland erledigt werden.

Altes Recht: „Für die AFM braucht man zwingend einen griechischen Steuervertreter“ ist nach dem aktuellen Stand 2026 nicht mehr allgemein richtig. Die AADE beschreibt ausdrücklich auch das Verfahren ohne Steuervertreter.

Aufgrund des relativ komplizierten Verfahrens empfehlen wir aber die Einschaltung eines griechischen Steuerberaters / Anwalts mit Hinterlegung der entsprechenden Vollmachten.

Antrag vorbereiten

Unterlagen sammeln

Antrag einreichen

Behördenprüfung

ID erhalten

Steuer-ID nutzen

So funktioniert die Beantragung

Die AFM wird über das Portal der griechischen Steuerbehörde AADE – AFM und Zugangsdaten für Personen mit Wohnsitz im Ausland beantragt. Der Antrag läuft über die Anwendung „ΑΦΜ & Κλειδάριθμος“ (AFM & Kleidarithmos). Dabei werden gleichzeitig die AFM und der sogenannte Kleidarithmos beantragt, mit dem anschließend der Zugang zu myAADE/TAXISnet eingerichtet werden kann.

Für einen beispielsweise in Deutschland wohnenden Deutschen werden insbesondere persönliche Daten, Reisepass bzw. Personalausweis, die vollständige deutsche Wohnanschrift, E-Mail-Adresse sowie die ausländische Steueridentifikationsnummer angegeben. Die AADE bestätigt ausdrücklich, dass die ausländische Steuer-ID und die vollständige ausländische Anschrift anzugeben sind.

Die Identifizierung kann anschließend über eine Videokonferenz mit myAADElive erfolgen. Damit muss der Antragsteller grundsätzlich nicht extra nach Griechenland reisen. Alternativ ist die persönliche Identifizierung bei einer griechischen Finanzbehörde möglich.

Interessant für Immobilienkäufer: Steuervertreter ist nicht zwingend erforderlich

(wir empfehlen es aber aufgrund der komplexen Vorgehensweise)

Das Verfahren wurde inzwischen vereinfacht. Ein im Ausland wohnender Antragsteller kann eine AFM auch ohne Bestellung eines griechischen Steuervertreters erhalten. In diesem Fall ist für diese Steuerpflichtigen grundsätzlich das KEFODE Attikis zuständig. Der Antragsteller erklärt dabei, dass er keinen Steuervertreter bestellen möchte und Mitteilungen der griechischen Finanzverwaltung über die von ihm angegebenen Kontaktdaten akzeptiert.

Alternativ kann weiterhin ein Steuervertreter in Griechenland bestellt werden. Ebenso kann ein bevollmächtigter Dritter – etwa ein Anwalt oder Steuerberater – den Antrag einreichen. Für eine solche Vertretung sind entsprechende Vollmachten bzw. Erklärungen erforderlich.

Praktisch für einen deutschen Käufer einer Immobilie in Griechenland

Der typische Ablauf wäre also:

  1. Antrag auf AFM + Kleidarithmos über myAADE stellen.
  2. Deutsche Adresse, deutsche Steuer-ID, E-Mail und persönliche Daten eintragen.
  3. Ausweis/Reisepass und erforderliche Unterlagen hochladen.
  4. Identifizierung per myAADElive-Videocall durchführen – oder einen bevollmächtigten Vertreter in Griechenland einschalten.
  5. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Antragsteller die Bescheinigung über die AFM sowie Kleidarithmos/Zugangsdaten elektronisch, insbesondere per E-Mail.

Damit kann also beispielsweise jemand, der weiterhin ausschließlich in Deutschland wohnt und in Griechenland ein Ferienhaus kaufen möchte, bereits vor dem eigentlichen Immobilienkauf seine griechische AFM erhalten.

Für einen volljährigen deutschen Immobilienkäufer mit Wohnsitz in Deutschland, der noch keine griechische AFM besitzt, sieht der Antrag praktisch so aus. Die AADE führt den Antrag über die Anwendung „ΑΦΜ & Κλειδάριθμος“ (AFM & Authentication Key). Der Antrag auf AFM ist zugleich der Antrag auf den Kleidarithmos für den späteren myAADE-Zugang.

AADE – AFM und Kleidarithmos für Personen mit Wohnsitz im Ausland

Hinweis: Die vorstehenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Anforderungen und Verwaltungsverfahren können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben der griechischen Steuerbehörde AADE. Bei individuellen rechtlichen oder steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen entsprechend befugten Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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