Erbrecht in Griechenland – was deutsche Erben wissen sollten
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen, europäischen und griechischen Erbrecht und ersetzt keine Rechtsberatung. Welches Recht auf einen konkreten Erbfall anzuwenden ist und welche Fristen und Verpflichtungen bestehen, kann nur anhand des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Lassen Sie grenzüberschreitende Erbfälle daher von einem entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt bzw. Steuerberater prüfen.
Eine Erbschaft mit Bezug zu Griechenland ist längst keine Seltenheit mehr. Gerade deutsche Staatsangehörige besitzen dort Ferienhäuser, Wohnungen oder Grundstücke, die im Todesfall auf die Erben übergehen.
Für die Hinterbliebenen entstehen dabei häufig zahlreiche Fragen: Welches Erbrecht gilt? Gibt es ein Testament? Wie wird eine Immobilie in Griechenland auf die Erben übertragen? Welche Fristen müssen eingehalten werden und welche Steuern fallen an?
Besonders bei grenzüberschreitenden Erbfällen empfiehlt es sich, frühzeitig zu klären, welche Vermögenswerte vorhanden sind und welche rechtlichen Schritte erforderlich werden.
Welches Erbrecht gilt bei einer Erbschaft in Griechenland?
Allein die Tatsache, dass sich eine Immobilie in Griechenland befindet, bedeutet nicht automatisch, dass für den gesamten Nachlass griechisches Erbrecht gilt.
Für grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der Europäischen Union ist seit dem 17. August 2015 grundsätzlich die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 maßgeblich. Danach richtet sich das auf den Nachlass anzuwendende Recht im Regelfall nach dem Staat, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Ein deutscher Staatsangehöriger, der dauerhaft in Deutschland lebt und beispielsweise ein Ferienhaus auf Kreta besitzt, kann daher grundsätzlich nach deutschem Erbrecht beerbt werden.
Die EU-Erbrechtsverordnung ermöglicht außerdem eine Rechtswahl: Ein Erblasser kann für seinen Nachlass grundsätzlich das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Bei einem deutschen Staatsangehörigen kann somit deutsches Erbrecht gewählt werden.
Wichtig ist allerdings die Unterscheidung zwischen dem Erbrecht selbst und den für eine griechische Immobilie erforderlichen grundbuchrechtlichen, notariellen und steuerlichen Verfahren. Auch wenn beispielsweise deutsches Erbrecht auf den Nachlass Anwendung findet, müssen für die Umschreibung einer Immobilie in Griechenland griechische Verfahrensvorschriften beachtet werden.
Neues griechisches Erbrecht seit September 2026
Das griechische Erbrecht wurde mit dem Gesetz 5303/2026 umfassend reformiert. Die wesentlichen neuen Vorschriften gelten grundsätzlich für Erbfälle, bei denen der Erblasser am 16. September 2026 oder später verstorben ist. Für frühere Todesfälle gelten grundsätzlich die vorherigen Vorschriften, wobei das neue Gesetz verschiedene Übergangsregelungen enthält.
(Stand: Gesetz Ν 5303/2026, verkündet im Regierungsblatt ΦΕΚ Α΄ 81 vom 22. Mai 2026).
Bei aktuellen Erbfällen ist daher das Todesdatum besonders wichtig. Eine rechtliche Beurteilung sollte nicht ohne Prüfung erfolgen, welche Fassung des griechischen Erbrechts auf den konkreten Fall anzuwenden ist.
Testament oder gesetzliche Erbfolge?
Zunächst sollte festgestellt werden, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat.
Liegt kein wirksames Testament oder keine andere wirksame Verfügung von Todes wegen vor, richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorschriften des jeweils anzuwendenden Erbrechts.
Bei einem internationalen Erbfall muss daher zunächst geklärt werden:
- Wo hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt?
- Welche Staatsangehörigkeit hatte er?
- Wurde in einem Testament eine Rechtswahl getroffen?
- Existieren möglicherweise mehrere Testamente?
- Welche Personen kommen als gesetzliche oder testamentarische Erben in Betracht?
Gerade bei Immobilienvermögen in Griechenland sollte diese Prüfung erfolgen, bevor gegenüber Behörden oder einem Notar Erklärungen abgegeben werden.
Europäisches Nachlasszeugnis
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU kann das Europäische Nachlasszeugnis eine wichtige Rolle spielen.
Es ermöglicht Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern, ihre Rechtsstellung in anderen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen. Ein ordnungsgemäß ausgestelltes Europäisches Nachlasszeugnis wird in den anderen teilnehmenden Mitgliedstaaten grundsätzlich ohne besonderes Anerkennungsverfahren anerkannt.
Ob ein deutsches Erbdokument oder ein Europäisches Nachlasszeugnis für die konkrete Abwicklung in Griechenland ausreicht und welche ergänzenden Unterlagen erforderlich sind, sollte im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Erbschaft einer Immobilie in Griechenland
Befindet sich eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück im Nachlass, sind zusätzliche Schritte notwendig.
Traditionell erfolgt die formelle Abwicklung einer Immobilienerbschaft in Griechenland über eine notarielle Erbschaftsannahmeerklärung und die anschließende Eintragung der Rechtsänderung in das zuständige Register. Für die Vorbereitung werden verschiedene Dokumente benötigt.
Je nach Fall können hierzu insbesondere gehören:
- Sterbeurkunde,
- Testament, sofern vorhanden,
- Nachweis über die Erbenstellung bzw. Verwandtschaftsverhältnisse,
- Bescheinigungen über die Veröffentlichung bzw. Nichtveröffentlichung eines Testaments,
- Eigentumsnachweise für die Immobilie,
- Kataster- und Grundstücksunterlagen,
- gegebenenfalls topografische Unterlagen,
- steuerliche Unterlagen und
- Nachweise im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer.
Bei deutschen Urkunden können außerdem eine Apostille sowie eine für das griechische Verfahren geeignete Übersetzung erforderlich werden.
Griechische Steuernummer für ausländische Erben
Ein ausländischer Erbe, der in Griechenland steuerliche oder immobilienbezogene Vorgänge abwickeln muss, benötigt regelmäßig eine griechische Steueridentifikationsnummer, die sogenannte AFM (ΑΦΜ).
Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil die Erbschaft gegenüber der griechischen Finanzverwaltung erklärt und eine geerbte Immobilie anschließend steuerlich dem neuen Eigentümer zugeordnet werden muss.
Erbschaft beim griechischen Finanzamt anmelden
Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb bestimmter Fristen abgegeben werden.
Nach den aktuellen Angaben der griechischen Steuerbehörde AADE beträgt die Frist grundsätzlich:
9 Monate, wenn der Erblasser in Griechenland verstorben ist,
und
1 Jahr, wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist oder der Erbe zum Zeitpunkt des Todes im Ausland lebte.
Bei gesetzlicher Erbfolge beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Tod. Bei testamentarischer Erbfolge beginnt sie grundsätzlich mit der Veröffentlichung des Testaments.
Für Todesfälle ab dem 1. Januar 2022 kann die Erbschaftsteuererklärung in den hierfür vorgesehenen Fällen über das digitale Portal myAADE/myPROPERTY eingereicht werden.
Erbschaft ausschlagen – wichtige Fristen
Eine Erbschaft kann nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Verbindlichkeiten umfassen. Deshalb sollte vor einer endgültigen Entscheidung geprüft werden, aus welchen Aktiva und Passiva der Nachlass besteht.
Nach aktuellem griechischem Recht beträgt die Ausschlagungsfrist grundsätzlich vier Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem der Erbe von seiner Berufung zum Erben und deren Grund Kenntnis erlangt.
Eine wichtige Ausnahme besteht bei Auslandsfällen: Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hielt sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland auf, beträgt die Ausschlagungsfrist grundsätzlich ein Jahr.
Bei einer testamentarischen Erbfolge beginnt die Frist nicht vor Veröffentlichung der letztwilligen Verfügung.
Wird die Frist versäumt, gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen. Gerade bei unbekannter Vermögenslage oder möglichen Schulden sollte deshalb möglichst früh geklärt werden, ob eine Ausschlagung oder eine andere Form der Haftungsbegrenzung in Betracht kommt.
Erbschaftsteuer in Griechenland
Griechenland erhebt Erbschaftsteuer. Steuerpflichtig ist grundsätzlich der jeweilige Erbe oder Vermächtnisnehmer.
Die Höhe richtet sich insbesondere nach zwei Faktoren:
1. dem Wert des jeweiligen Erbanteils und
2. dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben.
Die griechische Finanzverwaltung unterscheidet drei Steuerklassen.
Zur Kategorie A gehören insbesondere Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel und Eltern.
Zur Kategorie B gehören unter anderem Geschwister, Neffen und Nichten, Großeltern sowie verschiedene weitere Verwandte und Verschwägerte.
Andere Verwandte und nicht verwandte Personen fallen grundsätzlich in Kategorie C.
Für jede Kategorie gelten unterschiedliche Freibeträge und progressive Steuersätze.
In Kategorie A beträgt der allgemeine Freibetrag derzeit 150.000 Euro. Anschließend steigt der Steuersatz stufenweise von 1 % über 5 % bis auf 10 %. Für die Kategorien B und C gelten niedrigere Freibeträge und höhere Steuersätze. Daneben bestehen besondere Steuerbefreiungen und Sonderregelungen, beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen für Ehepartner und minderjährige Kinder. Die konkrete Steuer sollte deshalb immer anhand des einzelnen Erbanteils, des Verwandtschaftsgrades und möglicher Befreiungstatbestände berechnet werden.
Eintragung der geerbten Immobilie
Mit der Feststellung der Erbenstellung allein ist die Abwicklung einer griechischen Immobilie noch nicht abgeschlossen.
Die Rechtsänderung muss entsprechend den griechischen Vorschriften beim zuständigen Grundbuch- bzw. Katasteramt nachvollzogen werden. Erst durch die erforderlichen Erklärungen und Eintragungen wird die neue Eigentumssituation vollständig dokumentiert.
E9-Erklärung und Immobiliensteuer
Zusätzlich zur eigentlichen Erbschaftsteuer muss eine geerbte Immobilie gegenüber der griechischen Finanzverwaltung als Immobilienvermögen des Erben erklärt werden.
Hierfür dient insbesondere die E9-Erklärung. Die hierfür geltende Frist hängt von den Umständen des Erbfalls und insbesondere von der Ausschlagungsfrist ab. Die AADE nennt für Erbfälle unter anderem den letzten Arbeitstag des Monats, der auf den Ablauf der Ausschlagungsfrist folgt; je nach Konstellation gelten weitere Stichtagsregeln.
Nach der steuerlichen Erfassung kann die Immobilie außerdem der jährlichen griechischen Immobiliensteuer ENFIA unterliegen.
Welche Kosten können entstehen?
Die Höhe der Kosten lässt sich nicht pauschal bestimmen. Sie hängt unter anderem vom Umfang des Nachlasses, der Anzahl der Immobilien, der Zahl der Erben und davon ab, welche Unterlagen bereits vorhanden sind.
Typischerweise können Kosten entstehen für:
- griechischen Notar,
- Rechtsanwalt,
- Steuerberater,
- beglaubigte Übersetzungen,
- Apostillen und Beglaubigungen,
- Beschaffung von Urkunden und Eigentumsnachweisen,
- Kataster- bzw. Grundbuchverfahren,
- technische oder topografische Unterlagen sowie
- gegebenenfalls die griechische Erbschaftsteuer.
Bei Immobilien sollte deshalb vor Beginn des Verfahrens geklärt werden, welche Dokumente bereits vorhanden sind und welche noch in Deutschland oder Griechenland beschafft werden müssen.
Besonderheiten für deutsche Erben
Bei deutsch-griechischen Erbfällen greifen mehrere Rechtsbereiche ineinander. Das anwendbare Erbrecht kann beispielsweise deutsches Recht sein, während für die Umschreibung einer Immobilie, steuerliche Erklärungen und Katasterangelegenheiten griechische Vorschriften maßgeblich bleiben.
Besonders wichtig sind daher folgende Fragen:
Welches Erbrecht gilt für den Nachlass? Gibt es ein Testament und enthält es eine Rechtswahl? Welche Vermögenswerte und möglicherweise auch Schulden befinden sich in Griechenland? Ist eine Ausschlagung sinnvoll und wann endet die Frist? Welche Unterlagen werden für die Immobilie benötigt? Wann muss die Erbschaftsteuererklärung eingereicht werden? Und welche Eintragungen sind anschließend bei Finanzverwaltung und Kataster erforderlich?
Fazit
Eine Erbschaft in Griechenland kann insbesondere bei Immobilien deutlich aufwendiger sein als ein rein deutscher Erbfall. Neben der eigentlichen Feststellung der Erbenstellung müssen steuerliche, notarielle und grundbuch- bzw. katasterrechtliche Anforderungen erfüllt werden.
Hinzu kommt, dass seit dem 16. September 2026 ein grundlegend reformiertes griechisches Erbrecht gilt. Bei älteren Erbfällen können dagegen weiterhin frühere Vorschriften sowie besondere Übergangsbestimmungen relevant sein.
Bei grenzüberschreitenden Nachlässen sollte daher möglichst früh geprüft werden, welches Recht anwendbar ist, welche Fristen laufen und welche Unterlagen in Deutschland und Griechenland beschafft werden müssen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Immobilien im Nachlass befinden oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Verbindlichkeiten vorhanden sind.
Hinweis: Die vorstehenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Gerade bei grenzüberschreitenden Erbfällen können Todesdatum, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Testament und Art des Vermögens zu unterschiedlichen rechtlichen Ergebnissen führen.